Die Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode mit nachgewiesener Wirkung.
Ihre Anwendung hilft psychische
Erkrankungen und Probleme und damit verbundene Beeinträchtigungen in der Lebensqualität und in der Arbeitsfähigkeit zu beseitigen oder zu mindern und neue
Lebensperspektiven zu entwickeln.
Grundlage der verhaltenstherapeutischen Arbeit ist ein fachlich fundiertes Vertrauensverhältnis
zwischen Patientin/Patient und Therapeutin.
In der Verhaltenstherapie wird zu Beginn der Therapie gemeinsam mit dem Patienten die behandlungsbedürftige Symptomatik aus
den Zusammenhängen in der Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation hergeleitet und analysiert.
Da Leben zwar im Rückblick verstanden, aber im Vorwärts gelebt
werden muss, liegt der Schwerpunkt auf der Veränderung
der Problembereiche in der Gegenwart. Dabei ist die Modifikation von Denken, Fühlen und Verhalten gleichermaßen zu berücksichtigen.
Die therapeutischen Methoden
werden individuell aus der Verhaltens- und Interaktionsanalyse abgeleitet. Es werden u.a. angewandt:
- Kognitive Verhaltenstherapie zur Veränderung von Bewertung und zur Perspektivenentwicklung
- Entspannungs- und Imaginationsverfahren
- Übungen zu Differenzierung der Gefühlswahrnehmung und der Gefühlsregulation
- Strukturbildende Interventionen
- Arbeit mit Persönlichkeitsanteilen
- Traumatherapeutische Verfahren
- Anleitung zur konkreten Verhaltenserprobung
- Exposition (auch in vivo)
Immer gilt es, die Ressourcen der Patientin/des Patienten zu wecken und zu nutzen und den persönlichen Wachstumsprozess zu unterstützen.
Die aktive
Mitarbeit des Patienten ist wesentlichster Bestandteil der therapeutischen Arbeit.
DAUER UND KOSTEN
Die Dauer
der Therapie richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf und kann nach einigen Probestunden bei der Krankenkasse beantragt werden.
Eine Kurzzeittherapie
umfasst bis zu 25 Stunden, bei einer Langzeittherapie können bis zu 60 Stunden in Anspruch genommen werden, die in Ausnahmefällen auf 80 Stunden erweitert werden kann.
Darüber hinaus können Termine für Kriseninterventionen oder zur Rückfallprophylase nach abgeschlossener Therapie genutzt werden.
Die Kosten
einer verhaltenstherapeutischen Behandlung werden in meiner Praxis bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach Antragstellung von allen Kassen (gesetzlich/privat) übernommen.
Beratungsgespräche für Einzelpersonen und von Paaren können von Selbstzahlern genutzt werden.